Die Aufsuchung von Bodenschätzen umfasst Tätigkeiten, die sowohl die Entdeckung der Bodenschätze als auch die Beschreibung der Lagerstätte ermöglichen. Voraussetzung für die Durchführung von Aufsuchungstätigkeiten innerhalb einer bestimmten Fläche ist die Erlaubnis zur Aufsuchung (oder die Aufsuchungserlaubnis).
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