Die Aufsuchung von Bodenschätzen umfasst Tätigkeiten, die sowohl die Entdeckung der Bodenschätze als auch die Beschreibung der Lagerstätte ermöglichen. Voraussetzung für die Durchführung von Aufsuchungstätigkeiten innerhalb einer bestimmten Fläche ist die Erlaubnis zur Aufsuchung (oder die Aufsuchungserlaubnis).
Mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, hat die Bundesregierung im Rahmen der Klimaschutzpolitik ein Instrument geschaffen, welches den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung fördern soll. Es regelt die bevorzugte Einspeisung und Vergütung von Strom, der aus regenerativen Energien erzeugt wird.
Tiefe, die eine Bohrung bei Einstellung bzw. Abschluss der Bohrtätigkeiten erreicht hat.
Bei Enhanced Geothermal Systems (kurz EGS) als einer Variante der petrothermalen Geothermie ist im Untergrund Wasser natürlich vorhanden, die Wassermenge oder die für die Fließbewegung erforderlichen Durchlässigkeiten reichen für die geothermische Nutzung nicht aus. Mit Stimulationsmaßnahmen werden dann die gegebenen Ausgangsbedingungen für die Nutzung künstlich verbessert.
In einem Erlaubnisfeld gewährt das Bundesberggesetz dem Inhaber des Feldes das alleinige Recht bestimmte Bodenschätze aufzusuchen. Dieses Recht ist zunächst zeitlich befristet, kann aber verlängert werden, wenn keine im Bundesberggesetz definierten Gründe der Verlängerung im Wege stehen.
… oder auch Erdwärme ist nach der Definition VDI (Verein Deutscher Ingenieure) 1998 „die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der festen Oberfläche der Erde“.
Hinsichtlich der Klassifikation der Geothermie wird in der Praxis zwischen der Nutzung der Tiefen und der Nutzung der oberflächennahen Geothermie unterschieden. Der Unterscheidung liegen Tiefenlage und Nutzungsmöglichkeit sowie die unterschiedlichen Techniken der jeweiligen Energiegewinnung zugrunde.
… oder auch geothermische Nutzhorizonte stellen Bereiche im Untergrund dar, in denen für die geothermische Nutzung ausreichend heißes Thermalwasser vorhanden ist.
Im Falle der HDR-Systeme ist im Untergrund kein natürliches Wasser vorhanden, das Gestein ist trocken. Um die für den unterirdischen Kreislauf erforderliche Zirkulation des von der Oberfläche in den Untergrund verbrachten Wassers zu ermöglichen werden mit hydraulischen Stimulationsmaßnahmen künstlich Risse im Gestein erzeugt.
Für die petrothermale geothermische Nutzung wird unter hohem Druck ein Fluid durch die Bohrungen in den geplanten Reservoirbereich verpresst, um vorhandene Risse anzuschließen, Risse zu verzweigen oder neue Risse zu schaffen.
Voraussetzung für die Nutzung hydrothermaler Geothermie ist im Untergrund natürlich vorhandenes (Thermal-)Wasser in ausreichender Menge bzw. Fließrate und Temperatur. Dieses Wasser befindet sich in den Porenräumen von Sedimentgesteinen oder es zirkuliert in kleinen, durch natürliche geologische Prozesse entstandenen Rissen.
Über eine Produktionsbohrung wird das Thermalwasser an die Oberfläche gefördert, anschließend zum Wärmeentzug durch den Anlagenprozess der Geothermieanlage geführt und wieder über eine Injektionsbohrung in den Untergrund zurückgebracht.
Unabhängig vom vorhandenen Wasservolumen nutzen petrothermale Systeme das heiße Gestein im Untergrund als natürlichen „Wärmetauscher“. Je nach vorhandenem natürlichen Wasservorkommen wird in Abhängigkeit des benötigten Volumenstroms von der Oberfläche Wasser in den Untergrund verpresst. Über ein vorhandenes oder künstlich erzeugtes Risssystem strömt es der Produktionsbohrung zu und wird auf dem Weg durch die im Gestein gespeicherte Wärmeenergie aufgewärmt. Nach Durchlaufen des Anlagenprozesses an der Oberfläche wird das Wasser wieder in den Untergrund zurückgeführt, wo es wieder Gebirgswärme aufnimmt.
Bei petrothermalen Systemen wird zwischen sog. Enhanced Geothermal Systems („EGS“) und sog. Hot-Dry-Rock-Systemen („HDR“) unterschieden.
Die Erkundung bzw. Untersuchung des Untergrund und potentieller Lagerstätten mit geophysikalischen Messmethoden.
… beschreibt Wässer/Thermalwässer mit hohen Salzgehalten.